NEWS-SPLITTER Q2 - #6 Strafregisterbescheinigung im freiwilligen Engagement

Strafregisterbescheinigung im freiwilligen Engagement – jetzt kostenlos

Um Kinder, Jugendliche und alle Aktiven im Sport besser zu schützen, ist es wichtig, frühzeitig Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt zu setzen. Eine davon ist das Einholen einer Strafregisterbescheinigung für alle Personen, die freiwillig Verantwortung übernehmen – z. B. als Trainer*in, Betreuer*in oder Funktionär:*in. Damit zeigen Vereine und Verbände:

Wir schauen hin – und setzen auf Sicherheit im Sport.

Was ist die Strafregisterbescheinigung?

Es gibt zwei relevante Varianten:

  • Strafregisterbescheinigung (Standard) Gibt Auskunft über strafgerichtlichen Verurteilungen und deren Mitteilungen betreffend Vollzugsmaßnahmen etc.

  • Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge – geben darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.

Wer muss sie beantragen?

Die Bescheinigung muss immer von der betreffenden Person selbst beantragt werden – nicht vom Verein.

Gute Nachricht: Seit 1. Jänner 2024 ist die Bescheinigung kostenlos!

Die Ausstellung ist vollständig gebührenfrei, wenn der Antrag persönlich bei einer Behörde gestellt wird. Es fallen keine Kosten an – weder für die freiwillige Person noch für den Verein oder Verband. Die Gebührenbefreiung gilt österreichweit und ist gesetzlich geregelt.

Wichtig: Bei Online-Anträgen ist derzeit keine Gebührenbefreiung möglich (Stand: Mai 2025).

Was braucht man für den Antrag?

  • Ein ausgefülltes Antragsformular

  • Eine Bestätigung des freiwilligen Engagements vom Verein

  • Eine FWO-Bestätigung, dass der Verein als Freiwilligenorganisation registriert ist (online beantragbar)

Zur Unterstützung stehen Checklisten für Vereine und Freiwillige bereit:


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